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Zugang zum Gesundheitssystem für Geflüchtete in Brandenburg
Sie sind neu in Deutschland? Dann ist es natürlich am schönsten, wenn man gesund ist. Aber Gesundheit kann man sich nicht immer aussuchen. Wenn es einem nicht gut geht, Schmerzen auftreten oder man krank wird, kann man auf das deutsche Gesundheitssystem zurückgreifen. Welche Leistungen man zu welchem Zeitpunkt des Aufenthalts bekommt, hängt von mehreren Faktoren ab. Im Folgenden wird dies kurz erklärt. Wenn Sie mehr wissen möchten, vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Gesundheitsberaterinnen und – beratern .
Lassen Sie sich persönlich beraten
1. Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) – medizinischer Dienst vor Ort
Während der Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt die Versorgung durch einen medizinischen Dienst innerhalb der Einrichtung. Dort werden Akuterkrankungen behandelt, Medikamente ausgegeben und Impfungen vorgenommen. Bei Bedarf werden externe Fachärzte oder Krankenhäuser hinzugezogen.
2. Nach der Verteilung in die Kommunen – Übergangsphase
Nach der Verteilung in einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt übernimmt das Sozialamt die Zuständigkeit. Bis die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgestellt ist, können Behandlungsscheine ausgegeben werden, damit keine Versorgungslücke entsteht.
3. Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Nach kurzer Übergangszeit (ca. 4 Wochen) erhalten Geflüchtete in Brandenburg eine elektronische Gesundheitskarte, mit der sie direkt Arztpraxen oder Krankenhäuser aufsuchen können. Die Abrechnung läuft über Krankenkassen, die im Auftrag des Landes tätig sind.
Leistungen während der ersten 36 Monate
Vor Anerkennung des Asylverfahrens oder bevor 36 Monate Aufenthalt erreicht sind, gelten die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese umfassen Akutbehandlung, notwendige Medikamente, Krankenhausbehandlungen, zahnärztliche Akutbehandlung, Impfungen, Kinder-Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschafts- und Geburtsversorgung. Diese Leistungen müssen nicht beantragt werden.
Zusätzliche Leistungen wie Psychotherapie, Hilfsmittel oder Reha können über § 6 AsylbLG beantragt werden, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Leistungen nach 36 Monaten Aufenthalt
Nach 36 Monaten Aufenthalt erweitert sich der Leistungsanspruch unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Ab diesem Zeitpunkt entsteht ein Leistungsniveau, das nahezu der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht: umfassende medizinische Behandlung, Psychotherapie, Hilfsmittel und weniger Anträge. Nach Anerkennung des Asylverfahrens besteht volle GKV-Pflichtversicherung.
Versorgung von Schwangeren
Schwangere erhalten bereits im Asylverfahren eine vollständige Versorgung einschließlich Mutterschaftsvorsorge, Ultraschall, Hebammenhilfe, Entbindung, Medikamente und Wochenbett-Nachsorge. Es müssen keine Anträge gestellt werden.
Versorgung von Kindern
Kinder gelten als besonders schutzbedürftig und erhalten Impfungen, U-Untersuchungen (Vorsorgeuntersuchungen) sowie Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen.
Sonderfall Ukraine (§ 24 AufenthG)
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten in Brandenburg Leistungen analog gesetzlich Versicherter und bekommen direkt eine Gesundheitskarte, einschließlich Arzt- und Krankenhausversorgung, Psychotherapie, Schwangerschaftsleistungen, Kinderleistungen, Medikamente und Impfungen.
Notrufnummern
112 – medizinischer Notfall
110 – Polizei
Wann ruft man die 112 an?
Die 112 sollte gewählt werden bei Bewusstlosigkeit, starken Schmerzen, Atemnot, Brustschmerzen, Unfällen, starken Blutungen, Vergiftungen, Geburtskomplikationen oder gefährlichen Erkrankungen bei Kindern.
Notaufnahme im Krankenhaus
Die Notaufnahme ist für Situationen gedacht, in denen eine sofortige Behandlung notwendig ist, zum Beispiel bei Unfällen, akuten Schmerzen, hohem Fieber bei Kindern, schweren allergischen Reaktionen, Schwangerschafts-Notfällen, psychischen Krisen oder Vergiftungen.
Versorgung ohne Papiere
Auch ohne Dokumente ist medizinische Versorgung möglich, z. B. über Notaufnahmen, Clearingstellen, psychosoziale Zentren, anonyme Behandlungsscheine oder Beratungsstellen für Menschen ohne Versicherung.
FAQ – Häufige Fragen
- Brauche ich eine Versicherungskarte, um zum Arzt zu gehen?
In Brandenburg ja – nach Verlassen der Erstaufnahme. Bis dahin können Behandlungsscheine genutzt werden.
- Muss ich Behandlungen selbst bezahlen?
Nein. Leistungen werden über Asylbewerberleistungsgesetz oder gesetzliche Krankenversicherung bezahlt.
- Bekomme ich Medikamente bezahlt?
Ja, notwendige Medikamente werden übernommen. Rezept erforderlich.
- Wie funktioniert Psychotherapie bei Geflüchteten?
Im Asylverfahren über Einzelantrag möglich; nach Anerkennung regulär über GKV.
- Was passiert im Notfall?
Bei akuter Gefahr die 112 rufen. Niemand darf abgelehnt werden.
- Ich spreche kein Deutsch – bekomme ich trotzdem Hilfe?
Ja. Leitstellen und Kliniken können Dolmetscher hinzuziehen. Englisch hilft oft.
- Was passiert nach 36 Monaten Aufenthalt?
Der Leistungsanspruch erweitert sich automatisch – fast wie GKV.
- Was ist, wenn ich keine Papiere habe?
Auch dann gibt es Versorgung über Notaufnahmen und Clearingstellen.
