Identifikation besonders Schutzbedürftiger
In Artikel 21 der EU Richtlinie 2013/33/EU wird u. a. definiert, dass Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien einen besonderen Schutz genießen. Unser Team aus zwei Psychologinnen konzentriert sich darauf, die in diesem Zusammenhang geleisteten staatlichen Anstrengungen zu unterstützen. In enger Zusammenarbeit mit der ZABH realisieren die Psychologinnen fachlich fundierte Stellungnahmen, innerhalb derer individuelle Empfehlungen ausgesprochen werden. Diese Stellungnahmen werden den Klient:innen ausgehändigt und sie können durch diese an Dritte, staatliche, wie nicht-staatliche Akteure mit dem Ziel weitergegeben werden, dass etwaige besondere Bedarfe Berücksichtigung finden.
Alena Prib-Talpyha
Russisch/Englisch
